1. Folgende Tagesordnungspunkte, die auf Antrag unserer Fraktion SAHRA-W auf die Tagesordnung gesetzt wurden und behandelt werden sollten, wurden zu Beginn der Sitzung durch Mehrheitsbeschluss gegen die beiden Stimmen unserer Fraktion abgesetzt:
Diesbezüglicher Auszug aus dem Protokoll:
„Herr Bürgermeister Arianit Besiri erklärt, dass die SAHRA-W Fraktion gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Morbach fristgerecht beantragt hat, folgende Beratungsgegenstände in die Tagesordnung aufzunehmen:
1. Beratung und Beschlussfassung: Weitere Vorgehensweise und verbindlicher Zeitplan in der
Sache „Gebäudekomplex Grundschule Haag/Merscheid, Mehrzweckhalle und
Lehrerwohnhaus“ in Haag
2. Beratung und Beschlussfassung: Weitere Vorgehensweise und verbindlicher Zeitplan in der
Sache „Anschaffung eines Forstschleppers für den Gemeindeforst Morbach“
3. Beratung und Beschlussfassung: Einrichtung eines Kinderparlamentes in der Gemeinde
Morbach gemäß Sollbestimmung in § 16 c „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ der
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
4. Beratung und Beschlussfassung: Einstellung eines weiteren Jugendpflegers in der
Gemeinde Morbach
5. Beratung und Beschlussfassung: Einrichtung eines Begräbniswaldes in der Gemeinde
Morbach gemäß § 5 des Bestattungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz Morbach
6. Beratung und Beschlussfassung: Antrag der Gemeinde Morbach auf Aufnahme in die
Nationalparkregion gemäß § 1 Absatz 4 des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-
Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-
Hochwald (Nationalparkgemeinde Morbach)
Die Anträge gingen vor Ablauf der in § 3 der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist ein. Da die
Einladung zur Sitzung sowie die öffentliche Bekanntmachung zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt
waren, wurden die Fraktionen über die beantragte Erweiterung der Tagesordnung informiert.
Die genannten Beratungsgegenstände wären als neuer Tagesordnungspunkt 9 mit den
Unterpunkten 9.1 bis 9.6 in die Tagesordnung aufzunehmen gewesen. Der Gemeinderat Morbach
beschließt jedoch, die vorgenannten Tagesordnungspunkte 9.1 bis 9.6 von der Tagesordnung
abzusetzen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.“
2. Antwort der Gemeindeverwaltung auf unsere Anfrage zum Thema Einsatz von AI/KI in der Gemeindeverwaltung Morbach:
„Die SAHRA-W Fraktion hat folgende schriftliche Anfrage an die Gemeindeverwaltung gestellt:
1. Welche Version der Künstlichen Intelligenz/AI/KI Findus (der Firma H24) befindet sich in der
Gemeindeverwaltung im Einsatz?
2. Seit wann wird sie eingesetzt?
3. Zu welchem Zweck? Nur behördenintern oder auch perspektivisch für die Außen-Kommunikation
mit den Bürgerinnen und Bürgern (als Chatbot z.B.)?
4. Was kostet der Einsatz von Findus aktuell bzw. zukünftig?
5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwenden Findus aktuell bzw. geplant?
6. Wie wird sichergestellt, dass die derzeit unvermeidlichen, systembedingten Unzulänglichkeiten
einer jeden LLM (Large Language Model), auf der auch Findus basiert, insbesondere die üblen
Halluzinationen, aber auch Sycophancy, Alignment, Bias nicht zu fehlerhaftem/falschem
Behördenverhalten (Auskünfte, Bescheide) führt?
7. Hat es Schulungen (notwendige/vorgeschriebene) des Personals gegeben bzw. wird es
Schulungen geben, die auf die Unzulänglichkeiten einer jeden AI/KI wie Findus – vor allem in
Bezug auf den Wahrheitsgehalt der AI/KIErgebnisse- hinweisen und die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in die Lage versetzen, der AI/KI nicht blind zu vertrauen, sondern die AI/KI zu
kontrollieren und deren Ergebnisse zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren?
8. Ist die Verwaltungsspitze sich bezüglich dieser AI/KI-Problematiken bewusst?
Antwort auf die Anfrage der SAHRA-W Fraktion:
1. In der Gemeindeverwaltung Morbach wird die Lösung „Findus-Prima“ eingesetzt. Dabei handelt
es sich um einen spezialisierten KI-Assistenten, der durch die H24 GmbH für die Anforderungen
des öffentlichen Sektors und speziell für die deutsche Kommunalverwaltung optimiert und
angereichert wurde.
2. Der Einsatz von Findus erfolgt seit dem 11.03.2026.
3. Das System wird derzeit ausschließlich behördenintern als Unterstützungswerkzeug für die
Mitarbeitenden eingesetzt (z. B. zur Textformulierung, Zusammenfassung von Dokumenten und
Informationsaufbereitung). Eine Nutzung für die direkte Außenkommunikation mit den
Bürgerinnen und Bürgern (z. B. als öffentlicher Chatbot) ist derzeit nicht vorgesehen.
4. Die Kosten für eine Lizenz der Anwendung liegt bei 13,33 €/ Monat. Es sind derzeit 55 Lizenzen
in Verwendung, dementsprechend liegen die Kosten bei 733,15 € pro Monat.
5. Aktuell nutzen 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Anwendung.
6. Um Fehlentscheidungen oder falsche Auskünfte zu vermeiden, hat die Gemeinde Morbach
bereits am 11.03.2026 eine verbindliche Dienstanweisung zur Nutzung von Werkzeugen mit
Künstlicher Intelligenz (DA KI) erlassen. Gemäß § 3 dieser Dienstanweisung ist zwingend
festgelegt, dass die Ergebnisse der KI stets kritisch auf ihre Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen sind. Die Verantwortung für das endgültige Arbeitsergebnis liegt
ausnahmslos bei der jeweiligen Benutzerin oder dem Benutzer. Es gilt somit das strikte Prinzip
des „Human-in-the-Loop“: Die KI dient lediglich als Entwurfs- und Strukturierungshilfe; die finale
rechtliche und inhaltliche Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Sachbearbeiter.
7. In der bereits erwähnten Dienstanweisung ist in § 5 festgelegt, dass Schulungsangebote vor
dem Einsatz von der KI-Anwendung in Anspruch genommen werden.
8. Die Verwaltungsspitze ist sich der Risiken und Potenziale vollumfänglich bewusst. Dies spiegelt
sich insbesondere in der Erlassung der oben genannten Dienstanweisung wider. Die
Entscheidung für den Einsatz von Findus erfolgte zudem gezielt, um die Anforderungen des
Datenschutzes (DSGVO) zu erfüllen, da die DSGVO-konforme Verarbeitung von Dokumenten
über die Nutzung von Findus gewährleistet werden kann.“
Quellen:
https://morbach.gremien.info/meeting/522
https://epaper.wittich.de/frontend/mvc/catalog/by-name/723/723_42_2026