04.04.2026: Anfrage zu Wehrpflichtgesetz § 3 an das Karrierecenter der Bundewehr in Trier

Folgende Anfrage ging heute raus an das Karrierecenter der Bunbdeswehr in Trier (per E-Mail an KarrBBTrier@bundeswehr.org):

„Guten Tag,

als Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich bitte ich um zügige rechtsverbindliche Beantwortung folgender Fragen:

  • Kann das Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) versagen und wenn ja, aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage?
  • Welche Sanktionen können aufgrund welcher Vorschriften dann erfolgen, wenn die Einholung der Genehmigung nach § 3 Absatz 2 des WPflG versäumt wird bzw. nicht erfolgt.

Besten Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stablo

Vorsitzender der Fraktion SAHRA-W im Kreistag Bernkastel-Wittlich“